















Ihr Fachgroßhandel für Antriebstechnik

Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Wilks Antriebstechnik erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten mithin für alle künftigen Geschäfte auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die in den Verkaufsprospekten, Anzeigen und sonstigem Werbematerial enthaltenden Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
Der Käufer ist an seinem Auftrag 4 Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer die Annahme des Auftrages nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma Wilks Antriebstechnik gültig.
Die Verträge zwischen der Firma Wilks Antriebstechnik und ihren Abnehmern sind Kauf- oder Werkverträge, die durch etwaige Finanzierungsvereinbarung des Abnehmers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleibt die Zahlungsverpflichtung des Abnehmers unabhängig von Finanzierungsverträgen des Abnehmers mit Dritten.
Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe.
Die Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ausschließlich Verpackung und Fracht, die gesondert berechnet werden.
Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und der Auslieferung mehr als 6 Monate, ist die Firma Wilks Antriebstechnik berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preisliste anzuwenden.
Die Firma Wilks Antriebstechnik bemüht sich, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Gerät sie hiermit in Verzug, so hat der Abnehmer ihr eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, die mit Eingang der Fristsetzung beim Verkäufer beginnt.
Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung das Lager der Firma Wilks Antriebstechnik verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben worden ist.
Die Firma Wilks Antriebstechnik ist nicht Verpflichtet, Lieferungen auf Rechnung des Abnehmers zu versichern
Bei Sachmängeln liefert die Firma Wilks Antriebstechnik nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Auslieferung
Der Abnehmer verpflichtet sich, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer hiervon schriftlich Mitteilung zu machen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma Wilks Antriebstechnik bereitzuhalten. Werden bei der Anlieferung erkennbare Mängel dem Verkäufer nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung schriftlich mitgeteilt, so sind jedwede Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner Wahl Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Die Firma Wilks Antriebstechnik steht dem Abnehmer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung, insbesondere den Einbau ihrer Produkte zur Verfügung. Sie haftet für derartige Beratung jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde und darüber hinaus nur im Rahmen des Absatzes 6.
Über die vorstehenden Absätze hinausgehende Schadenser-satzansprüche wegen Nichterfüllung, der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen der Firma Wilks Antriebstechnik als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Mängelfreie Lieferungen können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Wilks Antriebstechnik zurückgenommen werden. In diesem Fall werden dem Abnehmer unter der Voraussetzung einer frachtfreien und einwandfreien Anlieferung 80% des Wahrenwertes gutgeschrieben. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
§1 Geltungsbereich
§2 Angebote
§3 Kaufverträge / Werkverträge
§4 Preise / Preisänderungen
§5 Lieferfristen
§6 Transport- und Gefahrenübergang
§7 Gewährleistung
Die Produkte der Firma Wilks Antriebstechnik entsprechen deutschen Bau- und Sicherheitsvorschriften, für eine Übereinstimmung mit ausländischen Vorschriften übernehmen wir vorbehaltlich einer besonderen und ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall keine Garantie. Ein Weiterexport erfolgt daher stets auf eigene Gefahr.
Etwaige Rückgriffsansprüche unserer Abnehmer gegen uns aus gesamtschuldnerischer Haftung, Bereicherung oder dem Gesichtspunkt der Produkthaftung bestimmen sich unter Ausschluss der Anwendung ausländischen Rechts nach Haftungsgrund, -umfang und höhe ausschließlich nach deutschem materiellem Recht. In diesem Rahmen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wegen Vorsatzes oder groben Verschuldens eine darüber hinausgehende Haftung nach deutschem Recht unabdingbar ist.
Wird die Firma Wilks Antriebstechnik von dritter Seite nach einer ausländischen Rechtsordnung für Schäden in Anspruch genommen, deren Verursachung in die Sphäre unseres Abnehmers fällt, sind wir berechtigt, bei unserem Abnehmer Rückgriff zu nehmen und auch die Erstattung etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Dem vom Abnehmer zu tragenden Risiko sind Ansprüche Dritter hierbei insbesondere insoweit zuzurechnen, als sie über den in Absatz 2 definierten Haftungsumfang hinausgehen und ein Exportgeschäft des Abnehmers betreffen.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, der Firma Wilks Antriebstechnik aus jedem Rechtsgrund gegen den Abnehmer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Wilks Antriebstechnik das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsrecht).
Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltswahre, wird der Abnehmer auf das Eigentum der Firma Wilks Antriebstechnik hinweisen diese unverzüglich benachrichtigen.
Der Abnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Wilks Antriebstechnik nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswahre oder sonstigem Rechtsgrund, bezüglich derselben entstehenden Forderung tritt der Abnehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Wilks Antriebstechnik ab. Die Firma Wilks Antriebstechnik ermächtigt den Abnehmer widerruflich, die abgetretenen Forderungen der Firma Wilks Antriebstechnik im eigenen Namen einzuziehen. Ein Wiederruf dieser Einzugsermächtigungen ist nur zulässig, wenn der Abnehmer sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers insbesondere auf Zahlungsverzug ist die Firma Wilks Antriebstechnik berechtigt, die Vorbehaltswahre zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der etwaigen Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Wilks Antriebstechnik liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.
Rechnung der Firma Wilks Antriebstechnik sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma Wilks Antriebstechnik ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen auch ohne gesonderte Vereinbarung zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. In Abweichung der §§ 366,367 BGB ist die Firma Wilks Antriebstechnik berechtigt, auch bei abweichender Leistungsbestimmung des Abnehmers festzustellen, auf welche Forderung eine Zahlung des Käufers zu verrechnen sind.
Im Falle des Verzuges ist die Restforderung der Firma Wilks Antriebstechnik mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Gerät der Abnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden auch alle etwaigen weiteren Forderungen der Firma Wilks Antriebstechnik sofort zur Zahlung fällig, sofern Verzug für mindestens 10% der gesamten Forderung eingetreten ist.
Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma Wilks Antriebstechnik ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Cottbus.
Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht.
§ 8 Gewährleistung und Produkthaftung bei Exporten
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Gerichtsstand
§ 10 Zahlung

